Leistungen

                                                                                                                            
Mediation in Trennungs- und  Scheidungsangelegenheiten

  • insbes. die Themen: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Aufteilung von  Vermögenswerten und Hausrat, Wohnsituation, Immobilienaufteilung, Umgangs-u. Sorgerechtsfragen
  • auf Wunsch auch die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in sog.
    „Kinder-Sitzungen“ oder  „Kinder-Interview“
  • Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Ausarbeitung von Elternvereinbarungen 
  • Qualitätssicherung nach BAFM Standard
  • Sitzungen auch ONLINE (per Zoom) möglich oder im Wechsel, je nach
    Bedarf

Honorar
Die Kosten der Mediation werden auf Stundenbasis abgerechnet. Zusätzliche Kosten können durch das Erstellen von Protokollen außerhalb der Sitzungen und die Erstellung einer Vereinbarung entstehen.
Über meinen jeweiligen Honorarsatz informiere ich Sie gerne persönlich.

Ein Erstgespräch (ca. 30 min) biete ich kostenlos über Zoom an. Ein Mediationsverfahren dauert im Durchschnitt 5 -10 Sitzungen und eine Sitzung in der Regel 90 Minuten.
Die Anzahl der Stunden hängt von den Bedürfnissen der beteiligten Parteien und
von der Komplexität  bzw. Umfangs der Konfliktthemen ab. Bei auf wenig Streitpunkte begrenzten Konflikten ist es möglich,  im Rahmen einer Kurzmediation schon nach ein oder zwei Sitzungen zu einem Ergebnis zu kommen.

Mediationsverfahren werden bisher noch nicht öffentlich gefördert. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen jedoch einen Teil oder auch die gesamten Mediationskosten. Falls gewünscht, kann ich dies gerne mit Ihrer Versicherung klären.

„Einverständliches“ Scheidungsverfahren
Ich übernehme auch Mandate in Bezug auf einverständliche Scheidungen. Die Abrechnung erfolgt dann nach RVG. 

Sprechen Sie mich an, ich werde gerne für Sie tätig !